AGB

AGB

Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich:

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Auftragnehmerin Alexandra Schwendenwein gelten auschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, solange Alexandra Schwendenwein keine geänderten AGB bekannt gibt, für alle weiteren Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden von Alexandra Schwendenwein, ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Umfang des Beratungs- und/oder Trainingsauftrages /Stellvertretung:

Der Umfang eines konkreten Trainings- und/oder Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Alexandra Schwendenwein ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des/der Dritten erfolgt ausschließlich durch Alexandra Schwendenwein, selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Dritten und dem/der AuftraggeberIn.

Sorgfaltspflicht des/der AuftraggeberIn bei Durchführung der Leistung an einem von ihm/ihr gewählten Ort:

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs- oder Trainingsauftrages am Ort der Durchführung ein möglichst ungestörtes, dem effektiven Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Datenschutz:

Alexandra Schwendenwein garantiert die vollkommen vertrauliche Handhabung aller ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten seitens der AuftraggeberInnen und der Teilnehmenden in Training und Beratung.
Alexandra Schwendenwein bittet daher um Verständnis, dass sie auch bei Firmenaufträgen dem/der AuftraggeberIn gegenüber keine Auskünfte über das Verhalten oder die Fortschritte einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen erteilt.

Alexandra Schwendenwein ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Mitwirkenden und StellvertreterInnen, die sie einbezieht, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Nur für Geschäftsabwicklungen notwendige Daten werden gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei beachtet.
Hinweis: die Daten der Auftraggeberin/des Auftraggebers werden nicht zu markt-statistischen Ermittlungen sondern ausschließlich zur Abwicklung von Aufträgen und Angebotslegungen erhoben und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Der Auftraggeber /die AuftraggeberIn erteilt seine/ihre Zustimmung, dass das Unternehmen, in dessen Auftrag das Training/die Beratung stattfindet als Referenzadresse für Alexandra Schwendenwein angeführt werden darf.

Schutz des geistigen Eigentums:

Die Urheberinnenrechte an den von Alexandra Schwendenwein und eventuell beauftragten Dritten geschaffenen Werke, insbesondere Anbote, Berichte, Unterlagen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Datenträger etc. verbleiben bei Alexandra Schwendenwein.
Sie dürfen vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk/die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von Alexandra Schwendenwein, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin Alexandra Schwendenwein, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes − gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt Alexandra Schwendenwein zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche insbesonder auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Haftung und Schadenersatz:

Die Teilnehmenden von Einzelberatung und/oder −Training sowie Seminaren und Veranstaltungen nehmen jeweils in eigener Verantwortung teil und machen aus jedwelchen eventuellen Folgen keinerlei Ansprüche geltend.
Für Unfälle auf dem Weg zum Training oder zur Beratung sowie am Ort des Trainings/ der Beratung wird keinerlei Haftung übernommen.

Honorare und Stornobedingungen:

Tagsätze und Honorare werden auf Anfrage individuell vereinbart. Für offene Seminare: Teilnahmegebühren laut Ausschreibung.

Die Stornobedingungen sollen das finanzielle Risiko zwischen Alexandra Schwendenwein und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in fairer Weise regeln.

Wenn Sie eine Firmenveranstaltung buchen:

Für einen Auftrag erhält Alexandra Schwendenwein, ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen ihr und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin.
Alexandra Schwendenwein ist berechtigt, dem Auftragsvolumen entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und/oder Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Alexandra Schwendenwein fällig.

Das Honorar gilt jeweils für die im Angebot angeführte maximale TeilnehmerInnenzahl oder geringere TeilnehmerInnenzahlen. Nicht erschienene TeilnehmerInnen begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion.

Alexandra Schwendenwein wird jeweils eine (gegebenen Falles zum Vorsteuerabzug berechtigende) Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Alexandra Schwendenwein vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zusätzlich zu ersetzen.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Alexandra Schwendenwein von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Bei der Buchung von Trainings-, Seminar- und Beratungstagen sowie Vorträgen und Kurzworkshops gelten folgende Stornobedingungen:

Ein vereinbarter Termin ist für Alexandra Schwendenwein und den Auftraggeber/ die Auftraggeberin verbindlich. Sollte eine Vereinbarung aus schwerwiegenden Gründen seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers (z. B. zu geringer TeilnehmerInnenzahl bei einem Seminar) nicht stattfinden können, gilt folgende Regelung:
Bei einer Stornierung des Auftrages bis zwei Monate vor dem Termin der Leistung fallen keinerlei Kosten an. Bis vier Wochen vor dem Termin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor dem Termin werden 80% des Honorars fällig. Ab 2 Wochen vor dem Termin ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

Bei Verschiebung des Auftrages bis 4 Wochen vor dem Termin entfallen keine Kosten, danach gelten die Stornobedingungen. Wenn Sie Einzeltraining und/oder −beratung buchen:

Das jeweils vereinbarte Honorar ist zum Termin zu bezahlen.
Vorauszahlungen sind ebenfalls möglich.

Wenn Sie Einzeltraining und/oder -beratung buchen:

Bei Absage einer Einzelstunde (Training/Beratung) bis 24 Stunden vor dem Termin entfallen dem/der AuftraggeberIn keinerlei Kosten.
Ab 24 Stunden vor dem Termin ist das vereinbarte Honorar zur Gänze zu bezahlen.

Bei Vereinbarung einer Serie von Einzelstunden zu vergünstigtem Tarif bei Vorauszahlung (5er Block, 10er Block) ist die Leistung innerhalb eines individuell vereinbarten Zeitraumes in vereinbarten Abständen von der Auftraggeberin/ dem Auftraggeber zu konsumieren.
Nach Ablauf des Zeitraumes besteht kein Leistungsanspruch und kein Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Wird eine Einzelstunde bis 24 Stunden vor dem Termin verschoben, besteht der Anspruch auf die Leistung. Bei kurzfristiger Absage (innerhalb 24 Stunden vor dem Termin) verfällt der Anspruch.

Wenn sie sich zu einem offenen Seminar anmelden:

Ihre Anmeldung erfolgt mit dem Erhalt der Kursgebühr.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Mail. Sollte der Kurs bereits ausgebucht sein, können Sie auf Wunsch auf die Warteliste kommen, oder Sie erhalten Ihr Geld umgehend zurück.

Rücktritt
Bei schriftlicher Abmeldung (per Mail) bis 1 Monat vor dem Seminartermin entfallen keine Kosten.
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt gegen einen Verwaltungsaufwand von 30 Euro möglich.
Danach erhalten Sie die Teinahmegebühr nur erstattet, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer/ eine Ersatzteilnehmerin nennen.

Schlussbestimmungen:

Mit der Buchung von Einzelstunden, der Anmeldung zu offenen Seminaren und der Buchung von Firmenseminaren und-Beratungen erklären sich die AuftraggeberInnen und Teilnehmenden mit den AGB einverstanden.

Für diese AGB gilt österreichisches Recht
Gerichtsstand ist Wien